Absenzen und Dispensationen

 

Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen

 

Absenzen gelten insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt:
a Krankheit des Kindes,
b Unfall des Kindes,
c Krankheit in der Familie des Kindes,
d Todesfall in der Familie des Kindes,
e äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung.

 

Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen

  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Prüfungsaufgebote
  • berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen ab dem 7. Schuljahr
  • Abklärungen und Beratungen der Erziehungsberatungsstelle
  • bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie

 

Verfahren für Absenzen

  1. Die Eltern geben die Gründe für Absenzen, die nicht voraussehbar sind, der Klassenlehrkraft im Nachhinein bekannt.
  2. Die Eltern geben Absenzen, die voraussehbar sind, vorgängig der Klassenlehrkraft bekannt.
  3. Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.

Bitte benutzen Sie unsere Vorlage.

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Vorlage für Absenzen
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Dispensationen

 

Dispensationen - allgemein

Dispensationen werden weiter bewilligt.....

  • im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während den Schulferien möglich ist
  • für das Fernbleiben des Unterrichts aufgrund religiöser Gebote
  • bis höchstens drei Wochen pro Schuljahr für die Alpzeit

Schriftliche Gesuche sind unter Beilage von Aufgeboten oder Bestätigungen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Absenz an die Schulleitung zu richten.

 

Dispensationen werden in den Beurteilungsbericht eingetragen, ausser

  • Dispensationen für Schnupperlehren, für Prüfungen, für Berufsberatungen, für Berufsinformationsanlässe oder für andere Anlässe mit unterrichtsnahen Inhalten.
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Vorlage für Dispensationen
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Dispensationen für Schnupperlehren

 

Schülerinnen und Schüler sind angehalten, während der 8. und 9. Klasse in der unterrichtsfreien Zeit Schnupperlehren zu besuchen. Ist es nicht möglich, so können diese ausnahmsweise auch während der Unterrichtszeit gemacht werden.

Bitte nutzen Sie dazu unsere "Vorlage für Dispensationen bei Schnupperlehren"

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Vorlage für Dispensationen bei Schnupperlehren
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Strafbare Versäumnisse


Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt. Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.

Unentschuldigte Absenzen werden der Schulkommission gemeldet. Diese kann nach Anhörung der Betroffenen Anzeige erstatten.