Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
Absenzen gelten insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt:
a Krankheit des Kindes,
b Unfall des Kindes,
c Krankheit in der Familie des Kindes,
d Todesfall in der Familie des Kindes,
e äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung.
Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen
Verfahren für Absenzen
Bitte benutzen Sie unsere Vorlage.
Dispensationen - allgemein
Dispensationen werden weiter bewilligt.....
Schriftliche Gesuche sind unter Beilage von Aufgeboten oder Bestätigungen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Absenz an die Schulleitung zu richten.
Dispensationen werden in den Beurteilungsbericht eingetragen, ausser
Dispensationen für Schnupperlehren
Schülerinnen und Schüler sind angehalten, während der 8. und 9. Klasse in der unterrichtsfreien Zeit Schnupperlehren zu besuchen. Ist es nicht möglich, so können diese ausnahmsweise auch während der Unterrichtszeit gemacht werden.
Bitte nutzen Sie dazu unsere "Vorlage für Dispensationen bei Schnupperlehren"
Strafbare Versäumnisse
Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt. Wird eine Dispensation nicht gewährt
und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.
Unentschuldigte Absenzen werden der Schulkommission gemeldet. Diese kann nach Anhörung der Betroffenen Anzeige erstatten.